Impressum

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Schmitz & Weglage Steuerberatung GbR
Westfalenstr. 173a
48165 Münster

Tel.: 02501 – 44 86 0
Fax: 02501 – 44 86 28
E-Mail: info[at]schmitz-weglage.de
Internet: https://schmitz-weglage.de

UStId.-Nr.: DE300527831

Inhaltlich verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 MStV

Mike Schmitz
Maurice Weglage
Steuerberatung GbR
Westfalenstr. 173a
48165 Münster

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer

Mike Schmitz
Maurice Weglage
Steuerberatung GbR
Westfalenstr. 173a
48165 Münster

Berufshaftpflichtversicherung

Continentale Sachversicherung AG
44139 Dortmund

Die Firma Schmitz & Weglage Steuerberatung GbR ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Pflichtangaben gem. § 2 DL-InfoV

Zuständige Kammer und Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe, Erphostr. 43, 48145 Münster

Die gesetzliche Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland: Nordrhein-Westfalen) erworben.

Der Berufstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelung

  • Steuerberatungsgesetz (StBerG)
  • Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
  • Berufsordnung (BOStB)
  • Steuerberatervergütungsverordnung (StBW)

Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der zuständigen Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe eingesehen werden, diese finden Sie auch auf der Homepage der Bundessteuerberaterkammer (www.bstbk.de).

Verwendete AGB: Es werden keine AGB verwendet – es gelten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen.

Berufshaftpflichtversicherung: Die für Steuerberater gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der Continentale Sachversicherung AG, Ruhralle 92, 44139 Dortmund. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche
1.1 welche vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden; dies gilt auch im Falle eines inländischen Vollsteckungsurteils (§ 722 ZPO);
1.2 aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts.
Die Risikoausschlüsse gem. Ziff. 1.1 und 1.2 gelten jedoch nicht für das europäische Ausland, die Türkei und der Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauern, Lettland und Estland. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beschränkt.
1.3 Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts der in § 4 Ziff. 1.2 nicht genannten Staaten, soweit sie bei der das Abgabenrecht dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Auftraggeber nur deutsche Recht zugrunde liegt.
Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beschränkt.
1.4 Die Leistungen des Versicherers erfolgen auch ei mitversicherten Auslandsrisiken in Euro. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllte, in dem der EUR-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist;
2. soweit sie aufgrund Vertrags oder besonderer Zusage übe den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen;
3. wegen Schäden, welche durch Fehlbeträge bei der Kassenführung, durch Verstöße beim Zahlungsakt oder durch Veruntreuung durch das Personal des Versicherungsnehmers entstehen;
4. aus der Tätigkeit des Versicherungsnehmers als Leiter, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied privater Unternehmungen, Vereine, Verbände oder als Angestellter;
5. wegen Schadenverursachung durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Anweisung oder Bedingung des Auftraggebers oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung, Der Versicherungsnehmer behält, wenn dieser Ausschlussgrund nicht in seiner Person und auch nicht in der Person eines Sozius vorliegt – unbeschadet der Bestimmungen des § 7 IV 2 -, den Anspruch auf Versicherungsschutz;
6. wegen Schäden, die dadurch entstanden sind, dass
a) der Versicherungsnehmer im Bereich eines unternehmerischen Risikos, das sich im Rahmen der Ausübung einer versicherten Tätigkeit ergibt, einen Verstoß begeht, z.B. als Insolvenzverwalter bei der Fortführung eines Unternehmens, als Testamentsvollstrecker, soweit ein gewerbliches Unternehmen zum Nachlass gehört, als Notgeschäftsführer oder als geschäftsführender Treuhänder;
b) ein Versicherungsvertrag nicht abgeschlossen oder fortgesetzt wurde, es sei denn, der Versicherungsnehmer beweist, dass von dem Abschluss oder der Fortführung nicht bewusst abgesehen wurde.

Preise der Dienstleistung: Die Preisgestaltung erfolgt nach den Vorschriften der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) in der jeweils aktuellen Fassung und gegebenenfalls individueller Honorarvereinbarung.

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